Was ist BaE?
Die "BaE" ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit und der ARGE München für Jugendliche
nach § 241 Abs 2 SGB II. Bei dieser Ausbildungsmaßnahme haben Jugendliche und junge Erwachsene die Chance
eine voll anerkannte Ausbildung zu absolvieren. Im Bereich BaE wird in den Kolping-ausbildungszentren München in
folgenden Berufen ausgebildet:
- Restaurantfachmann/frau
- Koch/Köchin
- Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau
Während der Berufsausbildung werden die Jugendlichen umfassend unterstützt und auf das spätere
Berufsleben vorbereitet. Somit umfasst dieses Konzept neben der fachlichen Berufsausbildung auch
kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung und Stütz- und Förderunterricht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der BaE
Um einen Ausbildungsplatz im Bereich BaE zu bekommen werden bestimmte Faktoren vorausgesetzt:
- Abgeschlossene Schulbildung
- Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit
- Bei vorhandenem Förderbedarf: Vorstellung und Praktikumsabsolvierung bei den Kolping-Ausbildungzentren München
- Rücksprache der Kolping-Ausbildungszentren München mit der Agentur für Arbeit
- Anmeldung für die Ausbildung von der Agentur für Arbeit
- Ausstellung des Ausbildungsvertrages durch die Kolping-Ausbildungszentren gemeinnützige GmbH
Wie läuft die BaE ab?
Die Ausbildung beginnt jährlich im September. Sie findet in den vielseitigen Räumlichkeiten der Kolping-Ausbildungszentren
in München statt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Neben der betrieblichen Ausbildung besuchen die Jugendlichen
regelmäßig wöchentlich entweder die Adolf-Kolping-Berufsschule oder die zuständige Berufsschule.
Während der gesamten Dauer der Ausbildung werden folgende Methoden angewendet
- kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung
- wöchentlicher Stütz- und Förderunterricht
- regelmäßige Förderplanung
- Modularisierung der Ausbildung
- Praktikum in gastronomischen oder Gartenbaubetrieben
Ziel ist es, während der laufenden Maßnahme einen Ausbildungsbetrieb zu finden, der den Azubi übernimmt.
Die Lehre kann auch beim Träger beendet werden. Nach der Hälfte der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden
die Zwischenprüfung absolvieren und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung. Diese Prüfungen werden
von der Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer abgenommen. Bei Bestehen der
Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der
Berufsausbildung von der zuständigen Kammer.