BaE kooperativ | Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen

Was ist BaE?

  • Die BaE bietet jungen Leuten, die einer besonderen individuellen Betreuung bedürfen, Ausbildungsmöglichkeiten an.
  • BaE berücksichtigt sowohl die Ausbildungsmöglichkeiten und Zukunftschancen "vor Ort" als auch die Vorkenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen der Jugendlichen.
  • Mit dem Eintritt in BaE erhalten die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungs­beruf, der ihren Eignungen entspricht.
  • BaE wird in ausgewählten und ausbildungserfahrenen Betrieben durchgeführt. Entsprechend des dualen Systems ist die zuständige Berufsschule eingebunden.
  • Sozialpädagogisches und pädagogisch geschultes Fachpersonal unterstützen die jungen Auszubildenden mit dem Ziel einer erfolgreichen und stabilen Überleitung in ein reguläres Ausbildungsverhältnis.
  • BaE unterstützt dabei die Jugendlichen ganzheitlich durch Stützunterricht und Trainings individuell im Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen.
  • BaE unterstützt entsprechend die Betriebe in allen Fragen der Ausbildung.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestens sechs Monate Teilnahme in einer berufsvorbereitenden Maßnahme
  • Vorschlag durch die Agentur für Arbeit (Team U 25)
  • Vorschlag durch die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH

Wie läuft die BaE ab?

  • Zwischen der Kolping Bildungsagentur und dem/der Auszubildenden wird über die gesamte Ausbildungsdauer ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Bei minderjährigen Jugendlichen unterschreiben zudem die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.
  • Gemeinsam mit dem Auszubildenden wird dann ein geeigneter Kooperationsbetrieb gesucht, in dem die beruflichen Inhalte entsprechend der jeweils gültigen Ausbildungsrahmenpläne vermittelt werden. Eine gesonderte Ausbildungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit
  • Anschließend wird der Ausbildungsvertrag zur ordnungsgemäßen Eintragung an die zuständige Kammer gesandt.
  • Begleitend wird von der entsprechenden Berufsschule fachtheoretischer Unterricht erteilt. Der Berufsschulbesuch ist verpflichtend!
  • Zusätzlich findet einmal wöchentlich Stütz- und Förderunterricht in den Räumen der Kolping Bildungsagentur statt.
  • Nach Möglichkeit wird die Ausbildung nach einem Jahr im Kooperationsbetrieb ungefördert fortgesetzt

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Agentur für Arbeit München bzw. die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH übernimmt die Lehrgangskosten, die Ausbildungsvergütung (im 1. Ausbildungsjahr 310,- € unabhängig vom Beruf, Stand Januar 2009) sowie den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung.
  • Sozialpädagogen geben Hilfestellung und Unterstützung bei allen Problemen, die eine erfolgreiche Ausbildung gefährden
Berufsausbildung

Kontakt

Kolping Bildungsagentur
"Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen"

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Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Dieses Angebot wird durchgeführt von

Kolping Bildungsagentur
gemeinnützige GmbH