Schulbegleitungen werden im Rahmen einer Eingliederungshilfe gewährt für Schüler, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.
Schulbegleiter werden also eingesetzt um Schülern, die besondere schulische Defizite und/oder körperliche und/oder geistige und/oder soziale Schwierigkeiten haben, so weit persönlich zu unterstützen und zu begleiten, dass sie am regulären Unterricht einer Schule beziehungsweise Förderschule teilhaben können.
Die Kolping Bildungsagentur gemeinnützige GmbH beschäftigt Schulbegleiter an verschiedenen Schulen im Landkreis Miesbach seit Herbst 2016.