Kolping-Bildungswerk

München und Oberbayern

Deutsch & Integrationskurse
Förderung
Integration
Sprache
Orientierung

Deutsch- & Integrationskurse

Integrationskurse in Freising

Zielgruppe

Zugewanderte Erwachsene

Aufbau der Kurse

Deutschkurs bis zum Niveau B1 + Orientierungskurs für die Integration in die Gesellschaft

Angestrebter Abschluss

Deutschtest für Zugewanderte A2-B1 und Prüfung „Leben in Deutschland“

Unterrichtszeiten

vormittags und nachmittags, abends und online nach Absprache

Beratung und Anmeldung:

Telefon: 08161/24990-0

E-Mail: kaja.ziegler@kolpingmuenchen.de

Kolping Bildungsagentur gGmbH

Standortleitung Silke Hauser

Max-Lehner-Str. 18 (Bus- und Bahnnähe)

85354 Freising

Sprachkurse in Freising

Zielgruppe

Schüler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige, Fach- und Führungskräfte

Aufbau der Kurse

Englisch, Spanisch, Deutsch; Niveaustufen A2 bis C1, gruppiert nach Sprachkenntnissen

Angestrebter Abschluss

Teilnahme-Zertifikat

Unterrichtszeiten

vormittags und nachmittags oder abends im Online- oder Präsenzformat möglich

Inhalte:

  1. Berufsspezifische Kommunikation: E-Mails, Telefonate, Meetings, Präsentationen
  2. Verhandlungssprache, Small Talk, interkulturelle Kommunikation
  3. Praxisnahe Methoden mit authentischen Materialien

Besonderheiten:

  1. Gastdozent*innen aus der Wirtschaft bieten Einblicke in reale Unternehmenspraxis und aktuelle Trends
  2. Digitale Tools wie Whiteboards, Umfragen und Gruppenräume fördern die Interaktivität
  3. Lernmaterialien und Aufzeichnungen online verfügbar


Beratung und Anmeldung:

Telefon: 08161/24990-11

E-Mail: silke.hauser@kolpingmuenchen.de

Kolping Bildungsagentur gGmbH

Standortleitung Silke Hauser

Max-Lehner-Str. 18 (Bus- und Bahnnähe)

85354 Freising

Standort
Standort
Freising
Kolping Bildungsagentur gemeinnützige GmbH - Standort Freising
Max-Lehner-Str. 18
85354 Freising

Staatliche Förderung erhalten zum Beispiel:

  1. Staatsbürger aus der Ukraine, Asylbewerber aus Eritrea, Somalia und Syrien auf Antrag beim Bundesamt
  2. Personen mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt auf Antrag beim Bundesamt
  3. Personen, die erstmals einen Aufenthaltstitel bekommen, können einen Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde erhalten
  4. SGB II Beziehende bei Verpflichtung durch das Jobcenter